Krankenkasse
Die chinesischen Heilverfahren sind keine Pflichtleistung der Krankenkassen und werden von der Grundversicherung nicht übernommen. Krankenkassen vergüten die TCM-Therapien zu einem in Ihrer Police definiertem Teil, falls Sie eine Zusatzversicherung für Naturheilverfahren oder für Komplementärmedizin abgeschlossen haben.
Informieren Sie sich bitte vor Ihrem ersten Besuch bei Ihrer Krankenkasse über Ihre Versicherungssituation. Erkundigen Sie sich auch über allfällige Franchisen; die meisten Zusatzversicherungsleistungen sind im Unterschied zu Grundversicherungsleistungen nicht franchisepflichtig.
Remund Naturheilpraxis übernimmt in keinem Fall eine Garantie für die Rückerstattung der Kosten durch die Kassen.